Umwidmung durch rechtmäßig erfolgte Interessensabwägung genehmigungsfähig

„Die Umwidmung zur Ermöglichung des Betriebsbaugebietes Ehrenfeld II erfolgte durch die Gemeinde Ohlsdorf als Widmungsbehörde bereits im Jänner 2020 und ist seitdem rechtskräftig. Grundlage dafür war eine Interessensabwägung durch die Gemeinde, bei der folgende Gründe den Ausschlag für den Widmungsbeschluss durch den Gemeinderat gegeben haben: Es handelt sich um eine Erweiterung des bereits bestehenden Betriebsbaugebietes Ehrenfeld I mit entsprechender verkehrsmäßiger Aufschließung und insbesondere einem direkten Anschluss an die Westautobahn.

(Foto: Land OÖ/Grilnberger)