Raumbild OÖ

Boden schützen & Zukunft ermöglichen

Oberösterreich setzt auf eine nachhaltige und vorausschauende Raumordnung. Diese ist in Oberösterreich von zwei Prämissen geprägt: Boden schützen & Zukunft ermöglichen.

Das heißt einerseits die bestmögliche Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und zugleich das Ermöglichen einer positiven Weiterentwicklung unseres Landes.

Im Hinblick darauf wurde von der Abteilung Raumordnung des Landes OÖ auch erstmals das „Raumbild Oberösterreich“ erstellt. Dieses „Lexikon des Raumes“ bündelt alle Zahlen, Daten und Fakten zur Flächenwidmung in Oberösterreich.

Ergänzt werden diese Zahlen, Daten und Fakten für Oberösterreich durch Bundesländer-Vergleiche zur Flächeninanspruchnahme und Versiegelung, die zum ersten Mal nach einheitlicher Methodik und daher auf vergleichbarer Basis vom Umweltbundesamt im Auftrag der Österreichischen Raumordnungskonferenz erhoben worden sind.

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Maßnahmen für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Raumordnungspolitik in Oberösterreich, die – wie nun vorliegenden Daten belegen – einen sparsamen Umgang mit unseren Bodenressourcen sicherstellen.

Weiters angeführt sind die wichtigsten Ergebnisse des „Raumbild OÖ“ sowie der Bundesländer-Erhebungen der Österreichischen Raumordnungskonferenz, ebenso zum Download weitere Dokumente und Links zur Raumordnungspolitik in OÖ und Österreich.

  • Wir begrenzen die Bauland-Neuwidmung durch Baulandsicherungsverträge, damit bereits gewidmetes Bauland tatsächlich genutzt wird
  • Wir begrenzen den Flächenverbrauch: Keine neuen Supermärkte an der Peripherie, statt dessen Neubelebung der Ortskerne (OÖ. Aktionsprogramm zur Orts- und Stadtkernbelebung)
  • Wir begrenzen den Flächenverbrauch: Ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen Gebäude in Geschäftsgebieten 3-stöckig errichtet werden
  • Wir begrenzen Versiegelung durch Parkplätze in Geschäftsgebieten: Nur noch die Mindeststellplätze erlaubt, alles was darüber errichtet werden soll, muss in Tiefgaragen gebaut werden
  • Wir begrenzen die Bauland-Neuwidmung durch Baulandsicherungsverträge, damit bereits gewidmetes Bauland tatsächlich genutzt wird
  • Wir begrenzen den Flächenverbrauch: Keine neuen Supermärkte an der Peripherie, statt dessen Neubelebung der Ortskerne (OÖ. Aktionsprogramm zur Orts- und Stadtkernbelebung)
  • Wir begrenzen den Flächenverbrauch: Ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen Gebäude in Geschäftsgebieten 3-stöckig errichtet werden
  • Wir begrenzen Versiegelung durch Parkplätze in Geschäftsgebieten: Nur noch die Mindeststellplätze erlaubt, alles was darüber errichtet werden soll, muss in Tiefgaragen gebaut werden