Betriebe werden von Überprüfungen entlastet

„Besondere Umstände erfordern auch besondere Flexibilität: Daher haben wir uns entschlossen, aufgrund der Ausnahmesituation durch das Coronavirus die Begutachtungsfrist für die Novelle zum Raumordnungsgesetz, die an sich mit Ende März abgelaufen wäre, noch um ein weiteres Monat zu verlängern. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz der aktuell schwierigen Lage alle Anregungen und Änderungsvorschläge für die Raumordnungsgesetz-Novelle eingebracht werden können“, gibt Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner bekannt.

(Foto: Land OÖ / Stinglmayr)