„Beweislastumkehr“ soll den für Energiewende dringend notwendigen Netzausbau beschleunigen

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Beschwerden gegen den geplanten 220-kV-Versorgungsring im oberösterreichischen Zentralraum aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen für den Netzausbau entsprechen. Daher ist es erfreulich, dass in der heutigen Konferenz der Landesenergiereferent/innen unsere Oberösterreich-Initiative einstimmig beschlossen worden ist, durch die Stromleitungsprojekte, ohne die die Energiewende nicht in der notwendigen Schnelligkeit umgesetzt werden kann, künftig beschleunigt werden sollen. Konkret geht es um eine Beweislastumkehr, wie sie auch bei der Gewerbeordnung auf der Basis eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vollzogen worden ist“, betont Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner. „Konkret soll in Zukunft nur noch im Ausnahmefall, bei einer ‚nachweislichen Gefährdungslage‘, eine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden können“, so Landesrat Achleitner.

(Fotos: Land Tirol / Die Fotografen – Abdruck honorarfrei)

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